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Finanzierungsbestätigung: Was sie bringt und wie Sie sie bekommen

Finanzierungsbestätigung: Was sie bringt und wie Sie sie bekommen


Sie haben eine Immobilie gefunden, die Ihnen gefällt, und der Verkäufer oder Makler fragt nach einer Finanzierungsbestätigung. Was dahintersteckt und wie Sie das Dokument schnell bekommen, erfahren Sie hier.


Was ist eine Finanzierungsbestätigung?


Eine Finanzierungsbestätigung ist ein Schreiben Ihrer Bank oder eines Finanzierungsvermittlers. Darin steht, dass Sie nach einer ersten Prüfung Ihrer finanziellen Situation in der Lage sind, einen bestimmten Kaufpreis zu finanzieren. Üblich sind auch die Begriffe Finanzierungsnachweis, Finanzierungsbescheinigung oder Bonitätsbestätigung.

Die Bank prüft dafür Ihr Einkommen, Ihr Eigenkapital, Ihre laufenden Verpflichtungen und Ihre Kreditwürdigkeit. Am Ende steht eine Aussage wie: „Für den Erwerb einer Immobilie bis zu einem Kaufpreis von 450.000 Euro halten wir eine Finanzierung für darstellbar.”


Finanzierungsbestätigung oder Finanzierungszusage?


Beide Begriffe werden oft verwechselt, bedeuten aber nicht dasselbe:


  • Finanzierungsbestätigung: Sie ist in der Regel unverbindlich und beruht auf Ihren Angaben und Unterlagen. Die Bank prüft meist noch nicht die konkrete Immobilie. Sie ist ein Nachweis Ihrer grundsätzlichen Finanzierbarkeit, aber noch kein Darlehensvertrag.
  • Finanzierungszusage (Kreditzusage): Sie kommt erst, wenn die Bank auch das Objekt geprüft hat, etwa anhand von Grundbuchauszug, Wertermittlung und Bauunterlagen. Erst sie macht die Finanzierung verbindlich.


Eine Finanzierungsbestätigung ersetzt die Zusage also nicht. Sie öffnet aber die Tür zum Verkaufsgespräch.


Was bringt Ihnen eine Finanzierungsbestätigung?


Sie werden als Käufer ernst genommen. Bei gefragten Objekten melden sich oft viele Interessenten. Verkäufer und Makler bevorzugen diejenigen, die zeigen können, dass sie zahlungsfähig sind. Manche Makler vergeben Besichtigungstermine sogar nur gegen Nachweis.

Sie stärken Ihre Verhandlungsposition. Wer belegen kann, dass die Finanzierung grundsätzlich steht, kann bei Preisverhandlungen und Bieterverfahren selbstbewusster auftreten.

Sie wissen, was Sie sich leisten können. Die Prüfung der Bank schafft Klarheit über Ihr realistisches Budget, bevor Sie sich in ein Objekt verlieben, das nicht zu Ihren Finanzen passt.

Sie sparen Zeit. Ein Teil der Unterlagen ist bereits zusammengestellt und geprüft. Kommt es später zum Kaufabschluss, geht die eigentliche Finanzierung meist zügiger.


Wie lange dauert es und was kostet es?


Die Finanzierungsbestätigung bekommen Sie von mir direkt nach dem Erstgespräch und beim jeweiligen aktuellen Objekt für das Sie sich interessieren.


Häufige Fehler vermeiden


  • Zu spät beginnen: Besorgen Sie die Bestätigung, bevor Sie Besichtigungen vereinbaren, nicht erst danach.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente verzögern den Prozess.
  • Zu hohe Erwartungen: Die Bestätigung ist kein Freifahrtschein. Die endgültige Entscheidung trifft die Bank erst nach der Objektprüfung.
  • Schufa nicht geprüft: Fordern Sie vorab Ihre kostenlose Datenkopie an, um falsche Einträge rechtzeitig zu korrigieren.


Häufige Fragen


Reicht eine Finanzierungsbestätigung aus, um den Kaufvertrag zu unterschreiben?
Nicht allein. Vor dem Notartermin sollten Sie eine verbindliche Finanzierungszusage haben oder zumindest die Finanzierung konkret abgesichert wissen.


Fazit


Eine Finanzierungsbestätigung ist ein einfacher und meist kostenloser Schritt, der Ihre Chancen auf dem Immobilienmarkt spürbar verbessert. Sie zeigt Verkäufern, dass Sie es ernst meinen, und gibt Ihnen Sicherheit über Ihr Budget. Beantragen Sie sie frühzeitig und halten Sie Ihre Unterlagen bereit. So sind Sie startklar, wenn das passende Objekt auftaucht.


Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle Finanzierungsberatung. Konditionen und Anforderungen unterscheiden sich je nach Bank.

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Lassen Sie uns gemeinsam die optimale Finanzierung für Ihre Pläne finden.

Kontakt:

Bettina Große Gehling

Forststraße 15

42697 Solingen


Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung

Gebundene Versicherungsvermittlerin nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung

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