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Forststraße 15, 42697 Solingen

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Wer in ein paar Jahren eine Anschlussfinanzierung braucht, kann sich heute schon günstige Zinsen sichern. Dafür gibt es zwei klassische Wege. Dieser Ratgeber zeigt, wie sie funktionieren, was sie kosten und für wen welche Variante passt.


Das Wichtigste in Kürze


  • Das Forward-Darlehen legt heute verbindlich den Zins für eine Anschlussfinanzierung fest, die erst in 12 bis 60 Monaten beginnt. Sie zahlen dafür einen monatlichen Aufschlag auf den heutigen Zins.
  • Der Bausparvertrag sichert einen Darlehenszins für die Zukunft, kombiniert mit einer Sparphase. Er ist günstiger, wenn der Zins sehr weit in der Zukunft liegt, hat aber mehr Nebenbedingungen.
  • Entscheidend sind die Restschuld, die Vorlaufzeit und die Frage, wie sicher Sie planen können.


Warum die Zinssicherung gerade jetzt ein Thema ist


Nach den Niedrigzinsjahren sind die Bauzinsen deutlich gestiegen. Im Juni 2026 lagen sie für zehnjährige Sollzinsbindungen zwischen 3,5 und 4,0 Prozent. Wer vor Jahren mit 1 oder 2 Prozent finanziert hat, muss bei auslaufender Zinsbindung mit einer deutlich höheren Rate rechnen. Wie stark das wirkt, zeigt ein Beispiel: Steigt der Zins um zwei Prozentpunkte, kostet ein Folgekredit über 150.000 Euro rund 250 Euro mehr pro Monat.


Das Forward-Darlehen: Zins heute, Auszahlung später


Sie schließen heute einen Darlehensvertrag ab, der erst zum Ende Ihrer aktuellen Zinsbindung greift. Zins, Laufzeit und Tilgung stehen von Anfang an fest.


Was es kostet: Die Bank verlangt einen Aufschlag pro Monat Vorlaufzeit. Üblich sind 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte pro Monat. Viele Banken staffeln den Aufschlag. Die Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich, ein Vergleich lohnt sich.


Rechenbeispiel (frei gewählte Werte zur Veranschaulichung):



Restschuld bei Ende der Zinsbindung     150.000 €
Heutiger Marktzins (10 Jahre)3,80 %
Vorlaufzeit24 Monate
Aufschlag0,02 % pro Monat
Gesamtaufschlag24 × 0,02 % = 0,48 Prozentpunkte
Forward-Zins4,28 %


Der Aufschlag kostet im ersten Jahr rund 720 Euro (0,48 % von 150.000 €), danach sinkt der Betrag mit der Restschuld. Das ist der Preis für Planungssicherheit. Fällt der Marktzins bis zum Stichtag, haben Sie draufgezahlt. Steigt er, haben Sie gespart.


Wichtig zu wissen:

  • Der Vertrag ist verbindlich. Wenn Sie das Darlehen nicht abnehmen, kann die Bank eine Entschädigung verlangen.
  • Forward-Darlehen gibt es nur für Anschlussfinanzierungen, bei manchen Banken auch für Neubauvorhaben mit festem Termin.
  • Die Vorlaufzeit ist begrenzt, meist auf maximal 60 Monate.


Der Bausparvertrag: Zinsgarantie mit Umweg


Beim Bausparen sparen Sie zunächst ein Guthaben an. Ist der Vertrag zuteilungsreif, bekommen Sie zusätzlich ein Bauspardarlehen zu dem Zins, den Sie beim Abschluss vereinbart haben. Typisch für Bauspardarlehen sind Effektivzinsen von 2,5 bis 3,5 Prozent, je nach Tarif. Das liegt unter dem aktuellen Marktniveau.


Dafür gibt es Einschränkungen:

  • Abschlussgebühr: Üblich sind 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme, einmalig.
  • Niedrige Guthabenzinsen in der Sparphase und eine lange Laufzeit belasten die Rendite.
  • Zuteilung: Der Vertrag wird erst zuteilungsreif, wenn Mindestguthaben und Bewertungszahl erreicht sind.
  • Teilfinanzierung: Das Bauspardarlehen deckt meist nur einen Teil der Restschuld. Der Rest muss anders finanziert werden.
  • Die Bausparsumme muss zur späteren Restschuld passen. Zu große Verträge verursachen unnötige Kosten, zu kleine sichern zu wenig ab.


Bausparen lohnt sich also vor allem, wenn ein konkretes Projekt geplant ist.


Bausparen und Forward-Darlehen im direkten Vergleich


KriteriumForward-DarlehenBausparvertrag
ZinssicherungVerbindlich, ab VertragsschlussZinsgarantie
VorlaufzeitMeist 12 bis 60 MonateOft 7 bis 15 Jahre
Zusätzliche KostenMonatlicher ZinsaufschlagAbschlussgebühr
Deckung der RestschuldVollständigGanz oder teilweise
PlanbarkeitHoch, Termin und Zins festHoch, Termin und Zins fest
FlexibilitätGering, AbnahmepflichtHöher, z. B. bei Sondertilgungen im Bauspardarlehen
Passt zuAnschlussfinanzierung in 1 bis 5 JahrenFerner Zinsbindungsablauf, planbare Sparrate


Für wen passt was?


Das Forward-Darlehen passt eher, wenn …

  • Ihre Zinsbindung in ein bis fünf Jahren endet,
  • Ihr Budget bei einem deutlich höheren Zins nicht mehr trägt,
  • Sie einen festen Termin und eine feste Rate brauchen.


Der Bausparvertrag passt eher, wenn …

  • Ihre Zinsbindung erst in zehn Jahren oder später endet,
  • Sie regelmäßig sparen können und wollen,
  • Sie ohnehin ein zusätzliches Darlehen für Modernisierung oder Ausbau planen.


Beides kombinieren: Manche Haushalte sichern einen Teil über einen Bausparvertrag ab und den Rest später per Forward-Darlehen oder Anschlussdarlehen. Das erhöht den Aufwand, kann aber das Risiko streuen.


Die häufigsten Fehler


  1. Aufschlag pro Monat mit dem Gesamtaufschlag verwechseln. 0,02 Prozent pro Monat sind bei 24 Monaten fast ein halber Prozentpunkt.
  2. Aufschlagsfreie Monate übersehen. Bei kurzer Vorlaufzeit entfällt der Aufschlag oft ganz.
  3. Nur den Zins vergleichen. Beim Bausparen gehört die Abschlussgebühr zur Gesamtrechnung.
  4. Auf sinkende Zinsen spekulieren. Niemand kann Zinsen zuverlässig vorhersagen. Wer seine Finanzierung absichern muss, sollte nicht von einer Prognose abhängig sein.
  5. Zu spät handeln. Je kürzer die Vorlaufzeit, desto günstiger der Forward. Aber die Auswahl an Anbietern und Zeitfenstern ist begrenzt.


Fazit


Das Forward-Darlehen ist die berechenbare Lösung für alle, deren Zinsbindung in absehbarer Zeit ausläuft. Es kostet einen Aufschlag, gibt Ihnen dafür aber verbindliche Planungssicherheit für die gesamte Restschuld. Der Bausparvertrag eignet sich für Haushalte mit langem Zeithorizont und konkretem Vorhaben.


Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungsberatung. Alle Zinssätze und Aufschläge sind Richtwerte (Stand Oktober 2026) und ändern sich laufend.

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Kontakt:

Bettina Große Gehling

Forststraße 15

42697 Solingen


Erlaubnis zur Vermittlung von Immobiliardarlehen nach § 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung

Gebundene Versicherungsvermittlerin nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung

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